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Parkanlagen und geschützte Gebiete
  Umgebungskarte Bernried am Starnberger See
Link zur Karte (ca. 250KB) >>>

Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete

Von der gesamten Gemeindeflur Bernried steht der größte Teil unter naturschutzrechtlichem Schutz.

Im einzelnem sind dies:
der Landschaftsbestandteil „Afra-Wiese“
Teile des Naturschutzgebietes „Karpfenwinkel“
Teile des Landschaftsschutzgebietes „Ufergebiet am Starnberger See“
Teile des Landschaftsschutzgebietes „Hardtlandschaft und Eberfinger Drumlinfelder“.


Schloß und Park Höhenried
Ortsnamenerklärung: Rodung, die auf oder an einer Anhöhe liegt.

Ins Licht der Geschichte tritt Höhenried erstmals im 14. Jahrhundert: 1316 schenkte Konrad der Tutzinger, der im Gefolge Kaiser Ludwigs des Bayern auftrat, seinen Hof zu „Hohenriet“ an das Augustinerchorherrenstift Bernried.

Im 16. Jahrhundert wurde Höhenried kurzzeitig als stiftseigener Schwaighof benutzt. Später verliehen die Chorherren den Hof gegen Pacht an ihre Hofmarksuntertanen. Als 1803 das Bernrieder Kloster säkularisiert wurde, ging der Höhenrieder Hof zunächst in Staatsbesitz, dann in private Hände über.

Die wichtigsten Besitzer waren: 1850 August von Dall`Armi; 1875 Baron August von Wendland. Durch dessen Sohn Baron Alexander von Wendland erfuhr der alte Hof im Jahre 1893 eine gravierende Umgestaltung zum Herrenhaus. Gleich daneben wurde ein kleineres Haus für Gäste der Familie Wendland errichtet (sog. Gärtnerhaus), das in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts abgerissen wurde.

1928 erwarben Wilhelmina Busch-Scharrer und August Scharrer (Rittmeister und Konsul in USA) das Gut Höhenried mit etwa 88 ha Grundbesitz. Sie bewohnten zunächst das Herrenhaus Alt-Höhenried bis zum Bau des Schlosses Höhenried (1937-39) unweit davon. 1939 bezog Wilhelmina Busch-Borchard mit ihrem zweiten Ehemann, dem Arzt Dr. Karl Borchard das in märchenhafter Manier gestaltete Schloß. Um das Schloß entstanden aufwendige Garten- und Parkanlagen, die von 1952 bis 1966 in Gartenschauen öffentlich zugänglich waren.

Als Wilhelmina Busch-Woods 1952 kinderlos starb, erbte ihr dritter Mann, der amerikanische Generalkonsul Sam Edison Woods den Besitz Höhenried. Nach seinem Tod 1953 fiel der gesamte Besitz in die Hände einer amerikanischen Erbengemeinschaft Woods, die am 27.10.1955 das gesamte Areal mit Schloß an die Landesversicherungsanstalt Oberbayern veräußerte.

Seither gilt Höhenried als Rehabilitationszentrum für Herz- und Kreislaufkrankheiten. Auf einem Teilstück des südlichen Areals am See entsteht zur Zeit das sog. Buchheim Museum: Museum der Phantasie.



 




 

Wilhelmina-Busch-Woods-Stiftungspark
Der unter Landschafts- und Denkmalschutz stehende Bernrieder Stiftungspark mit einer Fläche von ca. 80 ha ist der Allgemeinheit zugänglich und soll der Erholung dienen.

Er liegt unmittelbar am Starnberger See südlich von Bernried. Das über 1,5 km lange Seeufer ist mit Ausnahme des sog. Teehauses unbebaut. 7,5 km Wanderwege mit zahlreichen Ruhebänken laden zu jeder Jahreszeit zu geruhsamen Spaziergängen ein. Kleine Badebuchten mit sandigem Untergrund verführen im Sommer zu einem Bad.

Zwei Fernwanderwege durchqueren den Park:

  • Der König-Ludwig-Wanderweg auf dem sog. Seeweg entlang des Starnberger Sees, der in mehreren Varianten von Berg a. Starnberger See bis in das Ostallgäu nach Füssen führt und
  • der Prälatenweg von Marktoberdorf nach Kochel.

Der Bernrieder Park gehörte ab dem 11. Jahrhundert bis zur Säkularisation zum Besitz des Bernrieder Klosters der Augustiner-Chorherren. Nach verschiedenen Besitzerwechseln kaufte August von Wendland, bayerischer Gesandter am französischen Hof, 1852 den gesamten ehemaligen Klosterbesitz. Er ließ von 1853 bis 1863 durch den Münchner Oberhofgärtner Carl Effner und später dessen Sohn Carl-Josef von Effner den  südlich des Klosters gelegenen Park im Stil eines Englischen Landschaftsparks mit einem reizvollen Wechsel von

Wiesen, Buschwerk und Solitärbäumen planen und gestalten. Durch „Sichtfenster“ in der Gehölzkulisse werden Blicke auf den See und die Alpenkette freigegeben.

1914 erwarb die sehr vermögende Wilhelmina Busch, 1884 als 13. Kind geborene jüngste Tochter des Mitbegründers der heute weltberühmten Anheuser-Busch-Brauerei in St. Louis/USA, von der Familie von Wendland neben anderen Ländereien das Hofgut Bernried, 1941 auch den Park. Die im südlichen Bereich des Parks am Seeufer gelegene Fischerhütte ließ sie zum sog. Teehaus umbauen, das heute vermietet ist.

1950, zwei Jahre vor ihrem Tod, brachte Mrs. Wilhelmina Busch-Woods, nach zweimaliger Witwenschaft nun Gattin des damaligen amerikanischen Generalkonsuls in München, Sam Woods, den Park in eine „öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts“ ein, um ihn „als einzigartiges Naturdenkmal den kommenden Generationen in seiner Eigenart und Schönheit zu erhalten“.  

 

Der Park wird teilweise landwirtschaftlich genutzt. Die Grasnutzung für die Stammzucht des Grau-braunen Höhenviehs, heute Deutsches Braunvieh, war von der Stifterin als Eigentümerin des Hofguts Bernried ausdrücklich gewollt und ist so in der Stiftungssatzung festgeschrieben. Der Park fügt sich als Gartendenkmal vortrefflich in das Gebiet des Pfaffenwinkels mit seinen zahlreichen Kunstwerken  und Denkmalen ein.

Die als gemeinnützig anerkannte Wilhelmina Busch-Woods-Stiftung wird durch ein Kuratorium verwaltet. Das Kuratorium hat die Aufgabe, den Park unverändert im Sinne des Stiftungszwecks zu pflegen und in seinem Bestand zu erhalten. Der frühere Kuratoriumsvorsitzende Dr. Richard Hundhammer, MdL a.D., konnte durch eine durch ihn angeregte hochherzige Zustiftung der 1990 verstorbenen Münchnerin Viktoria Neumüller eine finanzielle Sicherung der aufwendigen Parkpflege erreichen.

Derzeitiger Kuratoriumsvorsitzender ist

MinRat Karl-Otto Kullmann, Starenweg 12, 82362 Weilheim i.OB,

Tel.: 0881 / 15 32, Fax: 0881 / 92 77 91 47

www.bernrieder-park.de

info@bernrieder-park.de

 

Parkplan_20071025

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